personalwesen.lebit.net

  • Schrift vergrößern
  • Standard Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern

27.11.2008

Grundsatz der Gleichbehandlung gilt auch beim Weihnachtsgeld

Erfurt/Berlin (dpa/tmn) - Beim Weihnachtsgeld dürfen Arbeiter und Angestellte nicht ohne weiteres unterschiedlich behandelt werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt (Az.: 10 AZR 640/04), auf das der Deutsche Anwaltverein in Berlin hinweist. Demnach ist der Arbeitgeber auch bei freiwilligen Leistungen wie dem Weihnachtsgeld an den Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden.

In dem Fall hatte ein Arbeiter in einer Gießerei ein Weihnachtsgeld von rund einem halben Monatsverdienst erhalten, während die Angestellten des Betriebs ein volles 13. Monatsgehalt ausgezahlt bekamen. Gegen diese Benachteiligung klagte der Arbeiter - und bekam Recht.

Arbeiter und Angestellte dürften beim Weihnachtsgeld nur dann unterschiedlich behandelt werden, wenn es dafür sachliche Gründe gibt, erklärten die Richter. So könne der Betrieb eine Ungleichbehandlung etwa mit dem Argument rechtfertigen, dass er Angestellte stärker an sich binden will, weil sie besser ausgebildet und deshalb schwerer auf dem Arbeitsmarkt zu finden seien. Ein höheres Ausbildungsniveau der Angestellten habe der Arbeitgeber in diesem Fall aber nicht nachweisen können. Dem Arbeiter stehe daher die gleiche Summe wie den Angestellten als Weihnachtsgeld zu.

Quelle: dpa

 

Schulungen

Zur Zeit sind keine Schulungen geplant

Wir Informieren an dieser Stelle über unsere aktuell angebotenden Schulungen, jedoch sind zu diesem Zeitpunkt keine Schulungen geplant.

Ihr LeBit Team



Add to: JBookmarks Add to: Facebook Add to: Mr. Wong Add to: Icio Add to: Bookmarks.cc Add to: Yigg Add to: Del.icoi.us Add to: Yahoo Add to: Spurl Add to: Google