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29.01.2009

Datenschutzrecht ist "mühsame Puzzlesuche"

Das Datenschutzrecht muss nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts dringend nachgebessert werden. «Die derzeitige Rechtslage ist zu unklar», kritisierte die Präsidentin des obersten Arbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, am Mittwoch in Erfurt. Beim Blick in das Bundesdatenschutzgesetz könnten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber nicht erkennen, was ihre Rechte und Pflichten seien. Schmidt sprach von einer «mühsamen Puzzlesuche». «Der Gesetzgeber muss eine klare Ansage machen, was geht und was nicht.» Notwendig seien eindeutige Handlungsanweisungen für die Fälle des Arbeitslebens.

Das Ausspähen von Arbeitnehmern sei sicherlich nicht typisch für die Arbeitgeber. «Die Mehrzahl will sich gesetzestreu verhalten», sagte die Präsidentin. Dafür seien aber klare Orientierungshilfen nötig. Dies gelte auch beim Schutz des Persönlichkeitsrechts. Erst am Mittwoch wurde bekannt, dass die Deutsche Bahn mit einem Datenabgleich rund 173 000 Mitarbeiter heimlich überprüfte.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) werde sich in diesem Jahr unter anderem erneut mit Niedriglöhnen und tarifvertraglichen Altersgrenzen befassen, sagte Schmidt. Außerdem müssten sich die Richter nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofes mit der Urlaubsabgeltung für Langzeiterkrankte auseinandersetzen.

Im vergangenen Jahr seien beim BAG mehr als 2600 Fälle neu hinzugekommen. Das seien zwar 100 weniger als im Rekordjahr 2007, dennoch bewege sich die Zahl damit auf sehr hohem Niveau, sagte Schmidt. Im Gegenzug erledigten die derzeit 34 Richterinnen und Richter über 2600 Verfahren. Die Verfahrensdauer habe sich um vier Wochen auf 7,5 Monate erhöht. Das liege unter anderem auch daran, dass sich die Zahl der Revisionen und Rechtsbeschwerden um sechs Prozent erhöht habe und diese Verfahren einen höheren Bearbeitungsaufwand erforderten.

Gut ein Viertel aller eingegangenen Fälle betrafen wiederum Kündigungen, rund 13 Prozent das Arbeitsentgelt und etwa zehn Prozent das Tarifvertragsrecht. Wie in den vergangenen Jahren konnten sich den Angaben zufolge die Arbeitgeber häufiger in der obersten Instanz durchsetzen als die Arbeitnehmer.

Quelle: dpa

 

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