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09.02.2009

Bezahlte Überstunden trotz Pauschalregelung?

In vielen Arbeitsverträgen finden sich Regelungen, dass anfallende Überstunden mit dem gezahlten Pauschalgehalt abgegolten sind. Diese Regelungen sind in der Regel unwirksam.

Das Problem bei solchen Klauseln ist, dass für den Mitarbeiter bei Vertragsschluss nicht klar ist, was er für sein Gehalt leisten muss, insbesondere wie viele Überstunden auf ihn zukommen können. So hat z. B. das LAG Düsseldorf (Urteil vom 11.07.2008, Az.: 9 Sa 1958/07) zum Thema Überstunden entschieden.

Anders kann es schon sein, wenn in dem Arbeitsvertrag eine Obergrenze von Überstunden genannt ist, die mit dem Pauschalgehalt abgegolten sind. Darüber hinaus anfallende Überstunden werden dann gesondert bezahlt bzw. in Freizeit abgegolten.

Obergrenze für Überstunden

Es gibt aber noch keine verlässliche Rechtsprechung, wie viele Überstunden in dem Pauschalgehalt enthalten sein dürfen und wann die Grenze zur Unwirksamkeit überschritten ist. Es scheint sich langsam heraus zu kristallisieren, dass etwa 10% Überstunden bei einem durchschnittlichen Arbeitsplatz mit 40 Stunden/Woche und 3.000 EUR brutto zulässig sind.

Erhebliche Zweifel werden aber bei 20% geltend gemacht. Entscheidend sind jeweils die Umstände des Einzelfalls, insbesondere Position des Mitarbeiters und Vergütungshöhe.

Musterformulierung zu Überstunden

§ (…) Überstundenabgeltung

1. Mit dem Grundgehalt sind bis zu … eventuell geleistete Überstunden pro Monat abgegolten.

2. Leistet der Mitarbeiter über die bereits nach Ziff. 1 abgegoltenen Überstunden hinaus weitere Überstunden, kann die Abgeltung nach Wahl des Arbeitgebers entweder durch Vergütung oder durch Freizeitausgleich erfolgen.

3. Das Wahlrecht ist vom Arbeitgeber innerhalb von 3 Monaten nach Leistung der Überstunden auszuüben. Wird das Wahlrecht nicht ausgeübt, sind die Überstunden zu vergüten.

Beachten Sie auch die Regeln zu Überstunden in einem etwa anwendbaren Tarifvertrag.

Quelle: VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG

 

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Ihr LeBit Team



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